REHAU GmbH


Die Auswirkungen von Regelverstößen gehen uns alle an!

Compliance, verkürzt gesagt die Einhaltung (gesetzlicher) Regeln, war und ist ein zentrales Anliegen von REHAU und daher Teil unserer Unternehmenskultur. Mit Grund! Regelverstöße wie z.B. Absprachen mit dem Wettbewerb, Korruption oder die Schädigung der Umwelt können ein Unternehmen wie REHAU in hohem Maße schädigen. Die Auswirkungen wie Vertrauens- oder Reputationsschaden, Kundenverluste sowie Geldstrafen oder Umsatzeinbrüche können enorm sein. Wenige Täter können oft viele Opfer schädigen und bereichern sich auf deren Kosten. Dadurch werden die Weiterentwicklung von REHAU, Beziehungen mit Lieferanten oder Kunden und damit auch Arbeitsplätze gefährdet.

J. Wagner
„REHAU will erfolgreich sein. Dabei prägen Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unser Denken und Handeln. Das setzt zwingend eine gesunde und solide Einhaltung der Gesetze und der Prinzipien unseres Code of Conduct voraus. Wir zählen auf Ihre Wachsamkeit und Ihren Willen, auch mal nachzufragen und festgestellte Unsicherheiten oder gar Unregelmäßigkeiten (offen) anzusprechen. Bewegen Sie REHAU!“

Sie arbeiten loyal und engagiert bei REHAU? Sie sind Geschäftspartner und schätzen die Zusammenarbeit mit REHAU? Sie haben Kenntnis von Regelverstößen bei REHAU? Sie wollen sich aus bestimmten Gründen mit Ihren Bedenken nicht an Ihre Vorgesetzten bzw. üblichen Kontakte bei REHAU wenden?

Wir wollen integre REHAUer und REHAU-Partner unterstützen!
Ihr Vertrauen ist uns ein Anliegen. Wir geben Ihnen mit dem auf modernsten Technologien basierenden Compliance Communication System (BKMS® System) die Möglichkeit, Ihre Hinweise in einem vollkommen geschützten Verfahren und auf Wunsch auch anonym zu übermitteln. Das BKMS® System wird durch die EQS Group GmbH in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in der Schweiz betrieben. Die EQS Group GmbH selbst hat dabei keinen Zugriff auf die Daten. Einzelheiten zum Verfahren, zum Schutz der Identität des Hinweisgebers und zur Mitwirkung an der Aufklärung eines Vorfalls über einen geschützten Dialog erfahren Sie links durch Anklicken der entsprechenden Fragen.

Das Hinweisgebersystem gilt als zusätzliches Kommunikationsmittel für die Mitarbeiter, ohne aber die anderen REHAU-Kommunikationsmitteln zu ersetzen. Die Verwendung des Hinweisgebersystems ist freiwillig. Gemäß der REHAU Unternehmenskultur werden anonyme Meldungen nicht bevorzugt, REHAU erkennt jedoch unter gewissen Umständen die Notwendigkeit der Einhaltung der Anonymität des Hinweisgebers.

Durch Ihre Hinweise und Mithilfe können Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt, die Täter ermittelt und die Entstehung weiterer Schäden verhindert werden. Somit tragen Sie wirkungsvoll zum Gedeihen von REHAU, zu soliden Geschäftsbeziehungen, letztlich zur Sicherung Ihres eigenen Arbeitsplatzes bei. Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon jetzt. Nutzen Sie das System!

Welche Meldungen kann ich abgeben?
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