Sie befinden sich auf der gesicherten externen Whistleblowing-Plattform. Meldungen können nicht zurückverfolgt werden.

Eidgenössische Finanzkontrolle, Whistleblowing-Meldestelle

Helfen Sie mit, schädigendes Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern zu bekämpfen!

Sie können solches Fehlverhalten (z.B. Korruption, Indiskretionen, Unregelmässigkeiten) der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) melden. Falls Sie in der Bundesverwaltung angestellt sind, dürfen Sie in Ihrer beruflichen Stellung nicht benachteiligt werden und geniessen Kündigungsschutz.

Ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung oder andere Unregelmässigkeiten genügt. Beweise sind nicht erforderlich.

Die EFK behandelt die Meldungen vertraulich. Sie können auch anonym an uns gelangen.

Über diese externe Plattform können Sie sicher mit uns kommunizieren und Ihre Meldungen können nicht zurückverfolgt werden.

Wir danken für Ihre Mitarbeit!

Worum geht es?
Wofür ist die EFK zuständig und wofür nicht?
Wer kann eine Meldung machen?
Was kann oder muss gemeldet werden?
Warum eine externe Plattform?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Grundlagen im Bundespersonalgesetz