Anonymer Dialog im Internet – wie soll das gehen?
Oberstes Prinzip des hier verwendeten BKMS®-Verfahrens ist der Schutz des Hinweisgebers. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist von unabhängiger Stelle zertifiziert.
Ihre Zugangsdaten für den geschützten Postkasten (Pseudonym/Benutzername, Kennwort) sind für niemanden außer Ihnen selbst sichtbar. Im Falle eines Verlusts Ihrer Zugangsdaten müssen Sie eine neue Meldung abgeben und einen neuen Postkasten einrichten, sofern Sie das möchten. Bitte geben Sie wenn möglich die Referenznummer Ihrer alten Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht mehr vorhanden und können daher auch nicht anderweitig verknüpft werden.
Über den geschützten Postkasten werden Sie von einer Hinweisbearbeiterin oder einem Hinweisbearbeiter der Finanzkontrolle bzw. der Ombudsstelle eine Eingangsbestätigung erhalten. Mit dem Einrichten eines geschützten Postkastens ermöglichen Sie uns zudem das Stellen von Fragen, falls Einzelheiten noch nicht klar sein sollten. Auch im Rahmen dieses Dialogs bleiben Sie durch den Postkasten geschützt und anonym. Wir sind lediglich an Ihrer Meldung interessiert, um Schäden von der Stadt Zürich abzuwenden, nicht an Ihrer Identität.