Datenschutzhinweis Finanzkontrolle der Stadt Winterthur
Die Finanzkontrolle der Stadt Winterthur (Finanzkontrolle) ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht der Stadt Winterthur. Sie ist fachlich unabhängig und selbständig und in ihrer Prüfungstätigkeit nur dem Gesetz verpflichtet.
Gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Die Finanzkontrolle ergreift Massnahmen zur Wahrung der Anonymität der Whistleblower, gleich ob Stadtangestellte oder Private. Sie ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des IDG, die Schweigepflicht und die Auskunftserteilung einzuhalten. Entsprechend wird die Finanzkontrolle Hinweise im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandeln und ausschliesslich zum Zweck der Sachverhaltsaufklärung verwenden. Aufgrund gesetzlicher Grundlagen können unter ganz besonderen Umständen Behörden die Offenlegung der personenbezogenen Daten verlangen.
Die Daten werden in der Schweiz aufbewahrt, solange wie deren Kenntnis für die Bearbeitung der Meldung und gegebenenfalls für die Durchführung von Massnahmen erforderlich ist. Vorbehalten bleiben längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Der Betreiber der Plattform hat keinen Zugriff auf die verschlüsselten Daten.